Angebote für Firmen und Beschäftigte
Mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes werden berufliche Qualifizierungen von beschäftigten Arbeitnehmern gefördert. Beschäftigte und Unternehmen sollen dadurch für die Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes im Zuge der Digitalisierung gestärkt werden. Es werden bei bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit bezuschusst.
Mehr Informationen zum Qualifizierungschancengesetz sowie alle anderen Angebote für Firmen und Beschäftigte erhalten Sie unter www.witt-professional.de
IHK-Teilqualifikationen bieten Ihnen die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit passgenau neue Fachkenntnisse zu erlangen und diese vor der Industrie- und Handelskammer bestätigen zu lassen.
Unsere zertifizierten Weiterbildungen bringen Ihr berufliches Know-How auf den aktuellen Stand.
Die Vorbereitungslehrgänge auf eine IHK-Externenprüfung bereiten Sie gezielt auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor, indem Ihre praktischen Berufserfahrungen um relevante Fachkenntnisse ergänzt werden.
Insbesondere geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen und deren Arbeitgeber können über das Qualifizierungschancengesetz mit dem Erwerb eines Berufsabschlusses nachhaltig profitieren.