Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr oder in absehbarer Zeit nicht mehr ausüben können, über eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung mit dem Ziel der Reintegration gefördert werden.

Diese sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden über die gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften (Unfallversicherung), die Knappschaft oder die Agentur für Arbeit gefördert. Die rechtliche Grundlage dafür bildet im Wesentlichen das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX).

Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de

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Angebote im Bereich Sozialwesen und Pflege

Gemeinnütziges Schulungszentrum für Sozialwesen

Sie interessieren sich für einen Beruf in der Pflege oder im sozialen Bereich? Unser Schulungszentrum hat sicher das passende Angebot für Sie!

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