Förderung über Bildungsgutschein nach SGB III / II

Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Dann haben Sie die Möglichkeit bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bzw. dem kommunalen Träger der Grundsicherung die Förderung ihrer beruflichen Weiterbildung zu beantragen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann Ihnen ein Bildungsgutschein für max. 2 Jahre (in Ausnahmefällen z. B. Altenpflege auch 3 Jahre) ausgestellt und dann bei uns für eine zertifizierte Bildungsmaßnahme eingelöst werden. Ihr Kostenträger übernimmt dann alle Kosten für Lehrgang, Fahrt, Unterbringung und Kinderbetreuung.

In bestimmten Fällen werden im Rahmen der Prüfung der Fördervoraussetzungen auch medizinische, psychologische Gutachten und/oder entsprechende Eignungsfeststellungsverfahren herangezogen. Hierzu können wir Sie im Vorfeld unterstützen.


Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de

Hilfreich ist insbesondere das dort veröffentlichte Merkblatt 6 Förderung der beruflichen Weiterbildung

Mehr Informationen finden Sie außerdem in unserem Merkblatt zum Bildungsgutschein.