Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein werden Angebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung entsprechend § 45 SGB III gefördert.
Hierzu zählen Maßnahmen die geeignet sind, die Eingliederungsaussichten von Ausbildungs- und Arbeitssuchenden zu unterstützen, insbesondere Angebote zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen oder zur Stabilisierung der Beschäftungsaufnahme.
Die Förderung umfasst die Übernahme der Kosten für die Teilnahme an der Maßnahme. Während der Teilnahme wird das Arbeitslosengeld weiter gewährt, sofern ein Anspruch besteht.
Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de