Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

BAMF

Da das Witt Schulungszentrum vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Träger von Deutschsprach- bzw. Inte­gra­tions­kursen zugelassen ist, übernimmt das BAMF je nach Voraussetzungen bis zu 100% der Kursgebühren sowie unvermeidbare Fahrtkosten. Notwendig für die Antragstellung ist der Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Integrationskurs, ausgestellt vom BAMF, Jobcenter oder der Aus­länder­behörde.

Mehr Informationen:
Merkblatt zum Integrationskurs für Neuzuwanderer sowie teilnahmeverpflichtete Altzuwanderer

Merkblatt zum Integrationskurs für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen